Vertragsbedingungen

BIKU Languages AG

1. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung für einen Sprachkurs entsteht ein Vertragsabschluss zwischen Ihnen und BIKU Languages AG. Kundenwünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert und zur Bedingung gemacht werden.


2. Preise
Die Preise für Sprachaufenthalte und Unterkunftskosten werden in unseren Prospekten normalerweise in der Landeswährung, gemäss den Vorgaben der Partnerschule (Originalpreise) publiziert.


3. Besondere Zuschläge

  • Bearbeitungsgebühr BIKU Languages AG (pro Person und Auftrag):
    • Standard: CHF 80.--
    • Study&Work: CHF 300.-- bis 500.--
  • Abklärungsgebühr (Apartmentvermittlung, Freizeitangebot, etc.) je nach Aufwand: CHF 80.-- bis 200.--
  • Bearbeitungsgebühr Flug- und Zugbuchung: CHF 100.-- pro Person und Auftrag
    • Nachträgliche Änderung jeglicher Art: CHF 80.-- pro Person und Ereignis
    • Express-Zuschlag für Anmeldungen, die später als 14 Tage vor Kursbeginn bei uns eintreffen: CHF 80.-- pro Person und Auftrag
    • Mahngebühr: CHF 20.-- ab 2. Mahnung (werden kumuliert)

    4. Preisänderungen
    BIKU Languages AG behält sich vor, die ausgeschriebenen Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern (z.B. nachträglichen Erhöhungen der Beförderungskosten, nachträglich eingeführten staatlichen Abgaben wie Flughafentaxen, Mehrwertsteuer, Wechselkursänderungen, etc.). Sofern die Preiserhöhung 10% des von uns bestätigten Pauschalpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.


    5. Zahlungsmodalitäten
    BIKU Languages AG stellt für die auf dem Buchungsformular angegebenen Dienstleistungen Rechnung in Schweizer Franken. Auf Wunsch stellen wir Ihren Sprachkurs in der jeweiligen Fremdwährung in Rechnung. Bitte teilen Sie uns dies bei Ihrer Anmeldung mit (nach Ausstellung der ersten Rechnung kann keine Änderung mehr vorgenommen werden). Eine Anzahlungsrechnung (CHF 500.-- zzgl. Bearbeitungsgebühren plus, sofern gebucht, Reise und Versicherung) wird nach Erhalt der Buchung zugestellt und ist innert 10 Tagen zahlbar. Auf dieser Anzahlungsrechnung sind alle gebuchten Elemente detailliert aufgeführt, sie gilt auch als Buchungsbestätigung. Die Restrechnung, abzüglich der Anzahlung von CHF 500.--, erhalten Sie ca. 8 Wochen vor Antritt des Kurses. Diese ist innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Liegt der Buchungseingang weniger als 10 Wochen vor dem Kursbeginn, wird nur eine Gesamtrechnung ausgestellt. Bei einer Express-Buchung ist die Gesamtrechnung zahlbar per sofort. Ist der Originalpreis in ausländischer Währung, so wird dieser zum Tageskurs der Rechnungsstellung in Schweizer Franken umgerechnet (Devisen/Verkauf, angehoben um 2% zur Deckung von Währungsrisiken). Kreditkarten können wir nicht akzeptieren. Nach Erhalt der vollen Bezahlung erhalten Sie sämtliche Unterlagen ca. 10 Tage vor Abreise. Nicht rechtzeitig eingegangene Zahlungen berechtigen uns, die Leistung zu verweigern und zur Belastung der Annullierungskosten gemäss Punkt 6.


    6. Rücktritt (Annullierung)
    Einen Rücktritt von Ihrer Sprachreise müssen Sie uns so rasch als möglich schriftlich mitteilen. Für die Annullierung eines gebuchten Sprachaufenthaltes berechnen wir generell eine Annullierungsgebühr von CHF 500.-- (plus entstandene Gebühren gem. 3.) sowie von der Schule allfällig belastete Kosten. Über BIKU Languages AG gebuchten Flug-, Zug- und Bustickets sind in keinem Fall erstattbar.

    Bei einer Annullation des Sprachaufenthaltes von 30 Tagen oder weniger vor Aufenthaltsbeginn kommen folgende, zusätzliche Annullierungsgebühren zum Tragen:


    30 - 15 Tagevor Aufenthaltsbeginn25 %*
    14 - 8 Tagevor Aufenthaltsbeginn50 %*

    Später: Es kann keine Rückerstattung erfolgen.

    Aufenthaltsverkürzungen gelten als Annullationen.

    Annullierte Sprachaufenthalte sind nicht auf andere Personen übertragbar.

    * = von Schul- und Unterkunftsgeld


    7. Beanstandungen
    Sollten Sie während Ihres Sprachaufenthaltes Mängel oder Beanstandungen feststellen, so müssen Sie sich unverzüglich mit dem Sekretariat der Schule in Verbindung setzen und Abhilfe verlangen. Sollte daraufhin Ihr Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden, so müssen Sie sich unverzüglich (nicht erst nach der Rückkehr) telefonisch mit BIKU Languages AG in Verbindung setzen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sind spätere Ansprüche ausgeschlossen. Nach Beendigung des Sprachaufenthaltes sind Ansprüche innerhalb von 30 Tagen bei BIKU Languages AG geltend zu machen.


    8. Haftung des Veranstalters
    BIKU Languages AG haftet als Veranstalter von Sprachaufenthalten im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für den Inhalt des vorliegenden Prospektes und zudem für die gewissenhafte Auswahl der Leistungsträger, für eine fachmännische Durchführung der Sprachreise sowie der rechtzeitigen Übermittlung der nötigen Unterlagen an den Kunden. Die Haftung ist auf das Doppelte des Arrangementpreises beschränkt.


    9. Programmänderungen
    Leistungsänderungen unserer Partnerschulen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Schulen haben das recht, bei zu geringer Teilnehmerzahl bei Kursbeginn einen Gruppenkurs entsprechend zu ändern (z.B. in Einzelunterricht mit reduzierter Anzahl Lektionen).


    10. Einreise- und Visabestimmungen
    Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Einreisedokumente, Visa, Impfungen) ist der Reiseteilnehmer selber verantwortlich. Dies gilt auch für die Einhaltung der jeweils für die einzelnen Länder gültigen Einreise-, Visa-, Zoll, Impf- und Versicherungsbestimmungen. Wird aus Gründen die BIKU Languages AG nicht zu verantworten hat die Einreise verweigert, so gilt die gebuchte Sprachreise gemäss Punkt 6 als annulliert, wobei die genannten Annullierungskosten gelten.


    11. Versicherungen
    Für genügend Kranken- und Unfallversicherung für das entsprechende Land sind Sie selber verantwortlich. Wir empfehlen, die Kranken- und Unfallversicherung an die Bedürfnisse des jeweiligen Landes für den Aufenthalt anzupassen. Auch sollten Sie eine Diebstahl- und Reisegepäckversicherung abschliessen. Ihre Versicherung wird Sie gerne beraten.


    12. Sicherstellung der Kundengelder
    BIKU Languages AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie unter www.garantiefonds.ch


    13. Gerichtsstand
    Im Verhältnis zwischen Ihnen und BIKU Languages AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Aarau.


    Stand 03.01.2020